BGer 2C_860/2014 vom 24. Mai 2016 E. 3.2). Gewinnungskosten setzen ein steuerbares Einkommen voraus. Sie müssen in wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit der Einkommenserzielung aufweisen (BGer 2C_558/2016 vom 24. Oktober 2017 E. 2.2; 2C_266/2008 vom 16. Dezember 2008 E. 5.2). Bei den zwangsweise zu entrichtenden AHV/IV/EO-Beiträgen handelt es sich zwar um Auslagen, die im Hinblick auf eine Einkommenserzielung erfolgen (die AHV- oder IV-Renten), doch wenn die Renten dereinst ausgerichtet und besteuert werden, besteht die Beitragspflicht nicht mehr. Die Beiträge weisen im Abgabejahr in zeitlicher Hinsicht keinen direkten und unmittelbaren