bei der Rekurrentin, aber auch bei einer nichterwerbstätigen Person mit reinem Inlandbezug. Es lassen sich daher über längere Zeiträume kaum sinnvolle Vergleiche zwischen den beiden Gruppen anstellen, und es ist eben nicht so, dass die Rekurrentin gegenüber Personen mit Inlandbezug "eindeutig schlechter" gestellt ist, wie sie angibt.