4.3.1 Diese Argumentation lässt die zeitliche Dimension der zu vergleichenden Sachverhalte ausser Acht. Die sozialversicherungsrechtlichen Regeln zur Bezahlung der Nichterwerbstätigenbeiträge und die steuerrechtlichen Ausscheidungsregeln gelten immer bezogen auf ein bestimmtes Steuerjahr, unabhängig von vorangegangenen und zukünftigen Ereignissen. Es ist zwar häufig so, dass Vermögen einer steuerpflichtigen Person in der Schweiz bereits mit Einkommenssteuer belastet wurde. Doch gibt es davon Ausnahmen, so unterliegen Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen nicht der Einkommenssteuer (vgl. Art. 7 Abs. 4 lit. b des Steuerharmonisierungsgesetzes [StHG; SR 642.14], § 23 lit.