4.2.8 Die Rekurrentin verlangt, den Nichterwerbstätigenbeitrag im vollen Umfang von ihrem in der Schweiz zu versteuernden Einkommen abziehen zu können. Würde diesem Antrag gefolgt, würde die im Verhältnis zur Schweizer Vergleichsgruppe bereits besser gestellte Rekurrentin ein weiteres Mal bevorzugt. Dies leuchtet angesichts der zuvor ausgebreiteten Zahlen erst recht nicht ein. Ihr Antrag ist deshalb auch aus diesem Grund abzuweisen.