zur Eigennutzung zur Verfügung, während die beiden anderen (in E.________ und F.________) vermietet sind (vgl. StV act. 1, Steuererklärung 2017, Blatt 7/24 bis 12/24). Sie hat verschiedene Dokumente eingereicht, die belegen sollen, dass sie die im Vereinigten Königreich vereinnahmten Liegenschaftserträge dort versteuern muss, den ins Vereinigte Königreich ausgeschiedenen Anteil des in der Schweiz bezahlten Nichterwerbstätigenbeitrags dort aber nicht zum Abzug bringen kann (Rek. act. 5, 6 und 7).