4.2.1 Die Rekurrentin ist Eigentümerin von zwei Einfamilienhäusern im Kanton Zug und von drei Einfamilienhäusern im Vereinigten Königreich. Eines der beiden in der Schweiz gelegenen Häusern hat sie vermietet und eines bewohnt sie selber. Auch im Vereinigten Königreich hält sie sich ein Haus (in D.________) zur Eigennutzung zur Verfügung, während die beiden anderen (in E.________ und F.________) vermietet sind (vgl. StV act. 1, Steuererklärung 2017, Blatt 7/24 bis 12/24).