4. Was die Rekurrentin dagegen vorbringt, vermag nicht zu überzeugen. 4.1 Die Rekurrentin führt aus, dass es sich beim interkantonalen Steuerrecht nicht um ein Gesetz, sondern um verschiedene Regeln handle, welche aus Literaturmeinungen und Rechtsprechung gebildet würden (VG act. 1, S. 4). Die Ausscheidungsregeln im interkantonalen Verhältnis mögen sinnvoll sein, weil sich alle Kantone daran hielten. Im internationalen Verhältnis würden diese jedoch zu Rechtsungleichheiten führen (VG act. 7, S. 4 unten). Die Regeln zum im Art. 127 Abs. 3 BV verankerten Verbot der innerkantonalen Doppelbesteuerung