2080 und S. 114 Rz. 2087). Es gibt bei dieser Berechnungsmethode, bei der auf globale Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgestellt wird, somit drei Fälle zu unterscheiden: 1. Eine nichterwerbstätige Person verfügt weltweit über kein Vermögen, Urteil A 2020 3 12