Abzug hergestellt werden kann. Allgemeine Abzüge, welche in keinem direkten Zusammenhang mit einer bestimmten Einkommenserzielung stehen, sind proportional nach Lage des Reineinkommens zu verlegen (BGer 2C_1154/2013 vom 26. Juni 2015 E. 3.3 und 2C_95/2015 vom 27. August 2015 E. 4.3; Simonek, a.a.O., Art. 23 A, B OECD-MA N 91 ff.).