Urteil A 2020 3 7 Diese Rechtsprechung sei in anderen Kantonen in die Praxis übernommen worden, etwa in den Kantonen Baselland und Aargau. Es wäre im Übrigen am Gesetzgeber die von der Rekurrentin geforderten "dringend notwendigen Modernisierungen" im Steuersystem der Schweiz vorzunehmen. Das Verwaltungsgericht erwägt: