Je nach dem konkret in Frage stehenden allgemeinen Abzug könne ein sachlicher Zusammenhang zu einer bestimmten Einkommensart gegeben sein oder nicht. Sei er gegeben, so lägen die allgemeinen Abzüge näher bei den organischen Abzügen, fehle er, so hätten sie eher Gemeinsamkeiten mit Sozialabzügen, welche quotenmässig auf der Basis des Reineinkommens verlegt würden.