Aufgrund der frühzeitigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit habe die Rekurrentin in der Steuerperiode 2017 Beiträge für Nichterwerbstätige an die AHV/IV/EO im Umfang von Fr. 67'694.– bezahlt. Diese Beiträge würden nach der Praxis der Zuger Steuerverwaltung und auch in anderen Kantonen als allgemeine Abzüge und nicht als Gewinnungskosten behandelt, da ein qualifiziert enger Konnex zu einem bestimmten Einkommensteil fehle und die Beiträge somit keinem bestimmten Einkommensteil zugerechnet werden könnten.