A 2020 3 2 A. Am 26. April 2019 erhob die Vertreterin von A.________ Einsprache gegen die Eröffnung der Veranlagung vom 27. März 2019 und beantragte, es seien die im Steuerjahr 2017 bezahlten persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge von Fr. 67'693.75 in der internationalen Steuerausscheidung vollumfänglich der Schweiz zum Abzug zuzuweisen. Die Steuerverwaltung des Kantons Zug wies die Einsprache am 17. Februar 2020 ab.