gemäss Google Maps rund 30 Kilometer und Luzern- Gümligen rund 114 Kilometer). Wenn auch nicht feststeht, an wie vielen Tagen der Rekurrent in Bern oder in Luzern ab dem 29. Oktober 2015 gearbeitet hat, so war es auch gemäss seinen Aussagen immerhin so, dass er "hauptsächlich" in Luzern tätig war (act. 1, S. 1). Vor diesem Hintergrund wäre es dem Rekurrenten zuzumuten gewesen, auch an den wenigen Tagen, an denen er in Bern arbeitete, abends in seine Wohnung nach X._____ (ZG) zurückzukehren.