So existiert normalerweise Geschäftskorrespondenz (E-Mails, Briefe), wenn die Geschäftsleitung einer Bank einen Kaderangehörigen mit einer neuen Aufgabe betraut, ihn an einen anderen Ort versetzt und dabei gleichzeitig von ihm verlangt, am bisherigen Arbeitsort für eine Übergangszeit weiterhin an mehreren Tagen pro Woche präsent zu sein. Auch werden solche Entscheide den davon betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern üblicherweise intern schriftlich kommuniziert. Es wäre dem Rekurrenten möglich gewesen, sich solche Unterlagen auch noch im Jahr 2020 bei seiner Arbeitgeberin zu beschaffen oder sich den Sachverhalt zumindest von seinen Vorgesetzten bestätigen zu lassen.