Der Rekurrent bringt vor, die Steuerverwaltung solle die Beweismittel definieren, die er auch vier Jahre nach der streitgegenständlichen Periode noch beizubringen vermöge. Der Rekurrent wollte damit wohl andeuten, dass es solche Belege nach dieser Zeit nicht mehr gebe. Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist dies aber durchaus der Fall. So existiert normalerweise Geschäftskorrespondenz (E-Mails, Briefe), wenn die Geschäftsleitung einer Bank einen Kaderangehörigen mit einer neuen Aufgabe betraut, ihn an einen anderen Ort versetzt und dabei gleichzeitig von ihm verlangt, am bisherigen Arbeitsort für eine Übergangszeit weiterhin an mehreren Tagen pro Woche präsent zu sein.