Die HR-Beraterin könne nicht darauf eingehen, dass er auch nach dem 1. August 2015 noch einige Tage pro Woche jeweils in Bern tätig gewesen sei. Sie sage, dass sie ihm nur die technische Umstellung bestätigen könne (StV-act. 12, vgl. auch act. 1, S. 1). Diese Erklärung erscheint aufgrund der klaren Aussage im E-Mail als nicht besonders plausibel. Hätte die HR-Beraterin tatsächlich nur eine technische Umstellung bestätigen können, welche sich demzufolge mit den realen Verhältnissen nicht deckte, hätte sie auf diesen Umstand ohne weiteres in irgendeiner Form hinweisen können.