Ferner hätte er Belege beizubringen, aus denen auf tatsächliche Aufenthalte im Raum Gümligen geschlossen werden könnte. Kann er den Beweis nicht erbringen, gehen die Folgen der Beweislosigkeit zu seinen Lasten, das heisst, dass ihm die Anerkennung als Wochenaufenthalter versagt bleiben muss. Urteil A 2020 2 13