G. Darauf räumte das Gericht dem Rekurrenten die Möglichkeit zur Einreichung einer weiteren Stellungnahme zu den verbliebenen strittigen Fragen (rechtliches Gehör, Wochenaufenthalt) bis 24. August 2020 ein (act. 16). Nachdem keine weitere Stellungnahme einging, teilte das Gericht den Parteien mit Schreiben vom 7. September 2020 mit, dass es den Schriftenwechsel als abgeschlossen erachte (act. 17). Das Verwaltungsgericht erwägt: