F. Nach mehrmaligem Schriftenwechsel, bei dem es vornehmlich um die Liegenschaften in X._____ (ZG) und damit zusammenhängende prozedurale Fragen mit Blick auf eine etwaige Beiladung der Ex-Frau des Rekurrenten zum Verfahren ging (act. 6- 14), erklärte der Rekurrent mit Schreiben vom 30. Juli 2020 den (Teil-)Rückzug seines Rekurses betreffend den Streitpunkt der Liegenschaften in X._____ (ZG) (act. 15).