Mit Bezug auf die Liegenschaften in X._____ (ZG) beantragte der Rekurrent, der Entscheid der Steuerverwaltung Zug sei aufzuheben (act. 1, S. 3 ff.). C. Mit Verfügung vom 26. Februar 2020 wurde der Rekurrent aufgefordert, dem Verwaltungsgericht einen Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– zu überweisen (act. 2). Dieser ging fristgerecht ein (act. 3). D. In ihrer Vernehmlassung vom 9. April 2020 beantragte die Rekursgegnerin die Abweisung des Rekurses, soweit darauf einzutreten sei, und die Bestätigung des Urteil A 2020 2 5