Die Kosten werden aufgrund des Zeit- und Arbeitsaufwandes, der Wichtigkeit und Schwierigkeit sowie dem Streitwert (§1 Abs. 2 KoV VG) auf Fr. 1'000.– festgesetzt und mit dem Kostenvorschuss verrechnet. Das Verwaltungsgericht hat die Rekurrenten auf diesen möglichen Verfahrensausgang in einem Schreiben vom 28. April 2020 aufmerksam gemacht (VG act. 9) und ihnen offengelegt, wie sie ihr Kostenrisiko minimieren könnten. Da sie sich innert Frist dazu nicht äusserten, verfügt das Gericht nun über keine andere Möglichkeit, als ihnen die Kosten des Verfahrens zu überbinden, wie es vom Gesetz vorgesehen ist.