G. Da innert Frist keine Antwort beim Gericht eintraf, wurde den Rekurrenten ebenfalls mit eingeschriebenem Brief am 13. Mai 2020 mitgeteilt, dass das Verfahren nunmehr weitergeführt werde. Gleichzeitig wurden sie darauf aufmerksam gemacht, dass Meinungsäusserungen und Rückzugserklärungen bis zum Datum der Urteilsfällung weiterhin möglich seien. Das Verwaltungsgericht erwägt: