Urteil A 2020 1 4 mit welchen Gerichtskosten sie je nach Ausgang des Verfahrens (Festhalten am Rekurs und Gutheissung / Festhalten am Rekurs und Abweisung / Rückzug des Rekurses) zu rechnen hätten. Am Schluss bat das Gericht die Rekurrenten, bis zum 8. Mai 2020 schriftlich mitzuteilen, ob das Verfahren weitergeführt werden solle.