Der per Einschreiben verschickte Einschätzungsentscheid wurde am 4. Dezember 2019 entgegengenommen. Am 8. Januar 2020 (Datum des Poststempels) erhoben die Steuerpflichtigen dagegen Einsprache. Am 15. Januar 2020 trat die Steuerverwaltung darauf infolge Fristversäumnisses nicht ein.