Vielmehr geht es um die Berücksichtigung der Tatsache, dass sämtliche Vergleichsgrundstücke um ein Vielfaches kleiner sind als das zu veranlagende Grundstück. Daraus ergibt sich bei Letzterem deutlich mehr baulicher Spielraum, was es vorliegend mit einer ermessensweisen Hinzurechnung von Fr. 50.– pro m2 (bei 1'272 m2 gesamthaft rund Fr. 63'000.–) zu berücksichtigen gilt. 7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass GS 1, GS 3 und GS 4 in die Vergleichsrechnung miteinzubeziehen sind. Dies mit den vorstehend vorgenommenen Anpassungen, woraus sich folgende Übersicht ergibt: