6.7 Schliesslich stellt sich die Frage einer Preisanpassung aufgrund der Grösse des zu veranlagenden Grundstücks. 6.7.1 Die Rekurrenten halten hierzu fest, das Grundstück umfasse eine Fläche von 1'272 m2 und sei bisweilen sogar doppelt so gross wie die Vergleichsobjekte. Grössere Grundstücke liessen deutlich mehr Freiheiten in der baulichen Gestaltung zu und seien insbesondere im höheren Preissegment sehr gesucht. Ein grösseres Grundstück bringe logischerweise auch einen höheren Quadratmeterpreis mit sich. Dieser Umstand sei von der Grundstückgewinnsteuer-Kommission schlichtweg nicht berücksichtigt worden (act. 1 S. 5).