6.6 Die Rekurrenten fordern im Weiteren die Berücksichtigung des Verkaufs von GS I.________ in Unterägeri, welches im Jahr 1989 zu einem Quadratmeterpreis von Fr. 837.14 veräussert worden sei (vgl. die Ausführungen in act. 1 S. 7 f. sowie act. 9 S. 7). Diesbezüglich gilt es festzuhalten, dass bei der Vergleichsmethode der Verkehrswert Urteil A 2020 16 31