Demgegenüber rechtfertigt sich – wie bei GS 1 (vgl. vorne E. 6.2) – in Berücksichtigung des mitverkauften bewilligten Bauprojektes ein Abzug von Fr. 75'000.– (vgl. GGSt-act. 7). Gemäss Ziff. 13 der Kaufbedingungen (IV.) war das Bauprojekt (inkl. Planungsunterlagen für die Baueingabe, prov. Ausführungspläne und Kostenvoranschlag) explizit im Kaufpreis enthalten (GGSt-act. 5 S. 6).