Von deutlich erhöhtem Verkehrsaufkommen und damit einhergehenden störenden Emissionen – insbesondere im Vergleich zum ebenfalls nur wenige Meter von der Strasse entfernten GS 4 – ist jedenfalls nicht auszugehen. An dieser Einschätzung würde im Übrigen auch der anerbotene Augenschein nichts zu ändern vermögen. Urteil A 2020 16 30