Rekursgegnerin im Einspracheentscheid vom 29. September 2020 auf einen Preisabzug wegen der "schlechteren Lage des streitbetroffenen Grundstücks" verzichtet (GGStact. 10.6; vgl. auch act. 6 S. 5). Zusammenfassend ist GS 3 mit einem Verkaufspreis von total Fr. 600'000.– bzw. (gerundet) Fr. 945.–/m2 (Fr. 600'000.–/635 m2) bei der Berechnung des arithmetischen Mittelwertes miteinzubeziehen.