Sie verschweige auch, dass sich auf dem Grundstück bereits ein Einfamilienhaus im Bau befunden habe. Der Kaufvertrag sei unüblich kurz – ohne irgendwelche Zahlungsversprechen und ohne irgendwelche Gewährleistungen – ausgestaltet. Auch überrasche, dass das Einfamilienhaus bereits im Bau gewesen sei, jedoch keinerlei Werkverträge übernommen werden mussten. Die Rekursgegnerin habe auch nicht bemerkt, dass der Käufer der Verwaltungsrat der Verkäuferin gewesen sei und somit diese sogar noch selber anlässlich der Vertragsunterzeichnung vertreten habe.