Landteil und Baukosten seien rein spekulativ. Das es sich bei der Verkäuferin um eine juristische Person handle, gebe es jedenfalls aus steuerlicher Sicht keinen Anreiz, den Preis für das Land künstlich tief zu halten. Hinsichtlich des zusätzlichen Werkvertrages würden sich aus dem Kaufvertrag keine Hinweise darauf ergeben, dass der gleichzeitige Abschluss eines Werkvertrages für die Überbauung der Parzelle mit einem Landhaus irgendeinen Einfluss auf die Höhe des Preises für das Land gehabt habe (act. 12 S. 4).