6.2.2 Die Rekursgegnerin hielt diesbezüglich fest, GS 1 liege am Südhang von Unterägeri. Grundstücke am Südhang würden aufgrund der erhöhten Lage, der Besonnung, dem geringen Verkehrsaufkommen und der Seesicht regelmässig höhere Verkaufspreise als jene in der gleichen Zone in der Ebene erzielen. Die weitere Distanz zu Urteil A 2020 16 22