Da die Verkäuferin folglich aus Handwerksarbeit zusätzlich profitieren könne, habe sie den Verkaufspreis logischerweise tiefer ansetzen können. Überdies sei das bestehende Bauprojekt, welches mitverkauft worden sei, nicht wesentlich zu berücksichtigen, da noch keine Ausführungspläne bestanden hätten. Im Sinne eines Fazits werde mit dem entsprechenden Verkaufsobjekt lediglich nachgewiesen, dass der Verkaufspreis des streitgegenständlichen Grundstücks deutlich über den berechneten Fr. 876.–/m2 liegen müsse (act. 9 S. 4).