Die Vergleichsmethode basiert darauf, dass aufgrund von vergleichbaren Objekten (i.d.R. unüberbautes Land), welche tatsächlich verkauft wurden, auf den Wert des zu schätzenden Grundstücks geschlossen wird (Richner et al., Zürcher StG, § 220 N 139 mit Hinweisen). Gemäss Schätzerhandbuch der Schweizerischen Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten basiert die Vergleichsmethode auf dem Prinzip, den Marktwert eines Wertermittlungsobjekts aus möglichst zeitnahen Kaufpreisen von getätigten Immobilentransaktionen vergleichbarer Grundstücke festzustellen, wobei für richtige Resultate Vergleichspreise in genügender Anzahl (zwei bis fünf) für Objekte