Bei Wohnliegenschaften, die aufgrund ihrer Gestaltung in erster Linie der Eigennutzung dienen, kommt dem Realwert ausschlaggebende Bedeutung zu (Richner et al., Zürcher StG, § 220 N 179). Bei industriellen und gewerblichen Liegenschaften kann bei der fehlenden Möglichkeit einer Unternehmenspacht oder einer Vermietung von Urteil A 2020 16 19 einzelnen Teilen des Betriebs ein kaum schätzbarer Ertragswert ausser Acht gelassen werden (Richner et al., Zürcher StG, § 220 N 181).