Ferner baten die Rekurrenten ausdrücklich darum, zu den geforderten Detailangaben Stellung nehmen zu können, sich also vor dem Erlass eines Einspracheentscheids dazu zu äussern. Soweit ersichtlich, wurden ihnen die rudimentären Angaben der im Einspracheentscheid verwendeten Tabelle allerdings erst mit der Entscheideröffnung bekannt gegeben.