10.4 S. 2). Die Rekursgegnerin legte in der Folge im Einspracheentscheid eine Tabelle mit den verwendeten vier Vergleichsobjekten vor, welche Angaben über die Fläche, das Verkaufsjahr, den "indikativen Landwert" sowie bei zwei Grundstücken eine Anmerkung bezüglich eines bereits bewilligten Bauprojekts umfasste (vgl. vorne Sachverhalt lit. A).