Bereits in der Einsprache vom 3. August 2020 erklärte die (damals noch nicht anwaltlich vertretene) Erbenvertreterin, an der nun zugegangenen Veranlagung irritiere, dass sie keinerlei Hinweise oder eine Begründung enthalte, wie der nun festgesetzte Quadratmeterpreis berechnet worden sei. Es bestehe bedauerlicherweise für die Erbengemeinschaft der Eindruck, dass die bereits im Begleitschreiben ausführlich dargelegten Argumente von der Grundstückgewinnsteuer-Kommission scheinbar nicht berücksichtig worden seien.