Es sei auch nicht beschrieben worden, wie der "indikative Landwert" bestimmt und berechnet worden sei. Zudem habe keine einzelfallbezogene Beurteilung stattgefunden, namentlich gehe ein standardisierter Betrag für eine Zone über die ganze Gemeinde fehl und auf das Vergleichsobjekt GS I.________ sei überhaupt nicht eingegangen worden (vgl. vorne Sachverhalt lit. B).