Aufgrund derer sei ein arithmetischer Mittelwert von Fr. 870.–/m2 errechnet und anschliessend begründet worden, weshalb sich eine leichte Reduktion dieses Mittelwerts auf Fr. 800.–/m2 rechtfertige. Im Rahmen des Einspracheverfahrens sei von den Rekurrenten zu keinem Zeitpunkt Einsicht in die Kaufverträge der Urteil A 2020 16 7