Kaufvertrages sei. Gleichzeitig werde damit erklärt, dass der in der Tabelle aufgeführte Landwert nicht derjenige Wert sei, welcher im Kaufvertrag effektiv vereinbart worden sei. Selbst wenn man den (nicht anwendbaren) indikativen Landwert pro m2 nehme, falle auf, dass drei der vier Werte deutlich über dem angenommenen Landwert liegen würden. Es falle auch weiter auf, dass einer der Landwerte auffällig tief liege, womit dieser tiefe Preis mit Sicherheit nicht anzuwenden sei, da möglicherweise eine Veräusserung als gemischte Schenkung vorliege. Dass die Grundstückgewinnsteuer-Kommission hieraus den Mittelwert berechne, widerspreche der Vergleichsmethode.