Folglich habe sie auch nicht erkennen können, dass die von ihr vorgebrachten Vergleichsobjekte nicht zur Beurteilung gemäss der Vergleichsmethode tauglich seien. Des Weiteren gebe die Vorinstanz einen "indikativen Landwert total" an. Damit führe sie gleichzeitig aus, dass der Landwert in der Tabelle eine mögliche Schätzung des Landwertes aufgrund des Urteil A 2020 16 5