Des Weiteren schlage ein standardisierter Betrag für eine Zone über die ganze Gemeinde fehl, weil die Attraktivität der einzelnen Bauparzellen (wie Seesicht, Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, Hanglage, Grösse usw.) nicht abgebildet würde. Die Unterschiede innerhalb der Gemeinde, insbesondere vor 25 Jahren, seien immens. Im vorliegenden Verfahren habe die Grundstückgewinnsteuer-Kommission die Lage des zu beurteilenden Grundstücks schlichtweg nicht berücksichtigt.