Mit Einspracheentscheid vom 29. September 2020 wies die Grundstückgewinnsteuer- Kommission die Einsprache vollumfänglich ab. Sie führte dabei insbesondere aus, praxisgemäss lege die Veranlagungsbehörde aufgrund ihrer Erfahrung jeweils zu Beginn eines Jahres im Sinne eines Ausgangswerts einen durchschnittlichen Landpreis pro Zone vor 25 Jahren fest. Allfällige Abweichungen von diesen Durchschnittswerten würden einzelfallbezogen aufgrund von effektiven Landpreisen innerhalb der gleichen Zone des zu veranlagenden Grundstücks – soweit vorhanden – vorgenommen.