Dagegen erhob die Erbenvertreterin B.________ am 3. August 2020 Einsprache und verlangte die Aufhebung des Veranlagungsentscheids, es sei der Verkehrswert des Landes vor 25 Jahren basierend auf einem Quadratmeterpreis von Fr. 1'333.– zu berechnen, was bei 1'272 Quadratmetern einen Landwert von Fr. 1'696'000.– ergebe. Die Mäklergebühren von Fr. 1'687.50 seien vollumfänglich zu berücksichtigen (GGStact. 10.4).