__ einen Grundstückgewinn von Fr. _______, bei geltend gemachten Anlagekosten von Fr. _______, wobei der Verkehrswert vor 25 Jahren (1995) mit Fr. 1'696'000.– beziffert wurde (GGSt-act. 10.1). Die Grundstückgewinnsteuer- Kommission der Gemeinde Unterägeri setzte den Grundstückgewinn mit Veranlagungsentscheid vom 29. Juni 2020 auf Fr. _______ und den Grundstückgewinnsteuerbetrag auf Fr. _______ fest (Minimalsteuersatz von 10 %). Die Kommission anerkannte dabei Anlagekosten von gesamthaft Fr. _______, wobei sie den Verkehrswert vor 25 Jahren mit Fr. 1'280'940.– bezifferte (GGSt-act.