5.4 Gilt der 13. August 2020 als Zustelldatum der Veranlagungsverfügungen, hat die 30-tägige Einsprachefrist am 14. August 2020 zu laufen begonnen und endete unter Berücksichtigung der Fristverlängerung infolge Fristablauf an einem Samstag am Montag, 14. September 2020 (§ 117 Abs. 1 und 2 StG, Art. 133 Abs. 1 DBG). Damit ist die am 14. September 2020 der Post übergebene Einsprache gegen die Veranlagungen der Jahre 2016 bis 2018 rechtzeitig, weshalb die Rekursgegnerin zu Unrecht nicht darauf eingetreten ist. Der Rekurs und die Beschwerde sind in dem Sinne gutzuheissen, als die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen ist.