3.2 Dem entgegnete die Rekurrentin, sie habe erst den definitiven Veranlagungsverfügungen entnehmen können, dass für die Steuerjahre 2016 bis 2018 gewisse Aufrechnungen – angeblich gemäss eines "Veranlagungsprotokolls" – vorgenommen worden seien. Aufgrund dieser "Rechnungen" habe sie sich mit der Steuerverwaltung in Verbindung gesetzt und nach eben diesen Veranlagungsprotokollen gefragt, woraufhin sie am 14. August 2020 (Posteingang) den am 1. April 2020 ausgestellten Einschätzungsvorschlag erhalten habe. Aufgrund dessen habe sie sich mit Schreiben [Einsprache] vom 14. September 2020 (Poststempel) zur Wehr gesetzt.